Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) gemäß § 8 a SGB VIII (inkl. Kinderschutzfachkraft)

Mit § 8a SGB VIII ist eine erfahrene Fachkraft benannt worden, die dem staatlichen Wächteramt bei der Ausübung der Kontrollfunktion zum Kinderschutz hinzugezogen werden soll. Im Sinne eines Frühwarnsystems soll eine Beratung im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden.

In diesem 8-tägigen Kurs werden inhaltliche Kenntnisse:

zur Bewertung des Kindeswohls,
Einschätzung einer Gefährdungslage,
Kenntnis über Verfahrensabläufe bei gewichtigen Anhaltspunkten,
rechtliche Grundlagen (u.a. § 8a und 8b SGB VIII, § 4 KKG) sowie
die Etablierung präventiver Maßnahmen zum Kinderschutz
vermittelt.

Mit Erhalt des Zertifikats soll sich die Kinderschutzfachkraft als Multiplikator in ihrer Einrichtung verstehen und den Kinderschutz in ihrem Umfeld festsetzen.

Um den gesetzlich geforderten Schutzauftrag zur Beratung und Koordinierung qualitativ umsetzen zu können, bedarf es einer hohen Sozialkompetenz, kommunikativen Fähigkeiten, entwicklungspsychologisch-pädagogische Kenntnisse, Praxiserfahrungen sowie Grundkenntnisse im Sozial- und Strafrecht.

Innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme dokumentieren und erproben die Teilnehmer im Rahmen eines Abschlusskolloquiums einen beispielhaften Beratungsprozess als Kinderschutzfachkraft. Die Reflexion der eigenen Arbeit wird im Plenum durchgeführt.


Termin: 10.09.25 - 20.10.25
Ort: Online
Kosten: 699 €
Ansprechpartner:

DPFA-Weiterbildung GmbH

Akademie für Pädagogik
Straße der Nationen 99-101
09113 Chemnitz

Dozentin: zertifizierte Insoweit erfahrene Fachkraft und Prozessberaterin für Gewaltschutzkonzepte nach den Standards des deutschen Kinderschutzbundes


Bemerkungen:

Unterrichtszeiten: 08:00 - 15:00 Uhr

64 UE (40 UE virtuelles Klassenzimmer + 24 UE WBT´s selbstgesteuertes Lernformat)

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