Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, erkennen und handeln

Was bedeutet Kindeswohl?
Definition und Anzeichen von Kindeswohlgefährdung
Verfahrensweg bei der Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 50a SächsSchulG sowie § 4 KKG: Was müssen Lehrer*innen und Schule zur Sicherstellung des Schutz-auftrages tun? Wer hilft bei der Einschätzung? Welche Ansprechpartner im Netzwerk Kinderschutz gibt es? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Aufgaben und Verantwortung)?
Aufgaben einer insoweit erfahrenen Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) 
 Dokumentation und Datenschutz


Ort: in der eigenen Einrichtung
Kosten: kostenlos
Ansprechpartner:

Fachstelle Familiennetzwerk/ Bolze, Andrea und Große, Melanie
Tel.:
Frau Bolze: 03421 758-6175 / Frau Große: 03421  758-6523
E-Mail:
familiennetzwerk@lra-nordsachsen.de
Web:
www.landkreis-nordsachsen.de > Fachstelle Familiennetzwerk > Fachkräfteportal
 


Bemerkungen:

Die Schulung kann nach Absprache an den Fragen und Themen der Interessenten angepasst werden. Zum Schulungstermin ist möglichst ein Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Jugendamtes anwesend. Relevante Materialien zum Kinderschutz  werden zur Verfügung gestellt. Dauer: 90-180 min

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